Sondersignal

Viele Verkehrsteilnehmer verhalten sich leider falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen oder sie Martinshorn wahrnehmen. Aber woher sollen sie es auch besser wissen?

Die häufigste Fehlreaktion ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ran fahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?

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Also, was tun bei Sondersignal?

Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt. Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (ist beim Einsatzfahrzeug ein Blinker gesetzt?). Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker. Überlegen Sie dabei, ob ein breites und großes Feuerwehrfahrzeug die Straße dann immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).

Auf der Autobahn oder Bundesstraße gilt natürlich grundsätzlich immer sofort bei Stau: Bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn.

Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie unseren Feuerwehrkollegen aus Hannover eine exzellente Broschüre herausgebracht, die zeigt, wie Sie sich im Verkehr verhalten müssen, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal auftaucht.
Broschüre „Blaulicht und Martinhorn – Was tun?“ hier kostenlos downloaden [313 KB].

(Für eine gedruckte Version dieses Informationspapiers wenden Sie sich bitte an Ihre ADAC-Geschäftsstelle in Niedersachsen bzw. Sachsen-Anhalt). Zum Betrachten von PDF-Dateien benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.

Sondersignal muss immer sein: Auch in der Nacht!

„Nachts will ich meine Ruhe – da können die ihr Martinshorn ruhig abschalten!“ Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben: Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden (§ 38, Straßenverkehrsordnung), müssen Blaulichter und Tonsignal eingeschaltet sein.
Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren – und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit – und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird…