Das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz- LBKG-) sieht vor, dass der Wehrführer und dessen Stellvertreter alle 10 Jahre neu zu wählen sind. Wehrführung wieder gewählt weiterlesen
Wehrführung wieder gewählt