Ölspur: Feuerwehr kommt nicht


Mainz: Künftig Spezialisten beauftragen – Kreisfeuerwehrinspekteur Vietze: Einsatzkräfte vor Regressforderungen schützen

Brandbekämpfung, Hilfe bei Hochwasser, Krankentransporte und, und, und … Freiwillige Feuerwehren haben viele Aufgaben. Auch die Reinigung von ölverschmutzten Straßen gehört bisher (inoffiziell) dazu. Dem schiebt das Innenministerium nun einen Riegel vor.

WESTERWALDKREIS. Ein Verkehrsunfall – zum Glück gibt es keine verletzten Personen, doch die beteiligten Fahrzeuge sind beschädigt. Öl läuft aus, die Straße ist verschmutzt. Wer hilft? Meist die Feuerwehr. Doch die ist laut Gesetz überhaupt nicht zuständig für die Straßenreinigung nach Ölverschmutzungen. Ganz im Gegenteil: Was seit vielen Jahren im Land üblich ist, kann für die Feuerwehrleute im Extremfall existenzgefährdend werden.

Dies unterstreicht Gerd Gräss, Referatsleiter im Innenministerium, gegenüber unserer Zeitung. „Das Reinigen einer Ölspur auf der Straße ist sehr komplex und benötigt Spezialgerät.“ Daher sei es höchst bedenklich, wenn Kommunen auf die Hilfe von Freiwilligen Feuerwehren zurückgriffen.

Denn: „Wenn etwas schiefgeht und Folgeschäden auftreten, kann es zu Regressforderungen kommen.“ Kreisfeuerwehrinspekteur Heinz Vietze nennt ein fiktives Beispiel, um die Problematik klarzumachen. „Nehmen wir an, Feuerwehrleute beseitigen eine Ölspur, sodass wirklich nichts mehr zu sehen ist. Und dann stürzt einige Stunden später genau an dieser Stelle ein Motorradfahrer, weil Ölreste unter dem Teer nach oben gedrungen sind.“ Dann – so Vietze weiter – können diese Feuerwehrmänner, die eigentlich nur helfen wollten, vor Gericht regresspflichtig gemacht werden. „Wir müssen die Leute vor dieser problematischen Rechtslage schützen!“, so der Kreisfeuerwehrinspekteur.

Experten wissen längst von der Problematik. Deshalb sollen Bauhöfe oder Spezialfirmen bei Ölspuren tätig werden. So biete nur die sogenannte Nassreinigung wirksamen Schutz vor Überresten, und dafür ist Spezialgerät erforderlich. „Ohne die richtige Ausstattung kann man das vergessen“, verrät Vietze. Und diese Ausstattung ist teuer: Laut Vietze kostet eine Maschine zur Nassreinigung um die 80 000 Euro – und das in einer ganz kleinen Version. „Nur die Feuerwehr in Kaiserslautern hat so ein Gerät“, erklärt der Kreisfeuerwehrinspekteur.

„Wenn man also will, dass die Feuerwehr Ölspuren beseitigt, dann muss man sie auch entsprechend damit ausstatten und die Rechtsgrundlage schaffen.“ Doch diese Neuanschaffungen würden viel zu viel Geld kosten, also geht Kreisfeuerwehrinspekteur Vietze davon aus, dass zukünftig vermehrt Spezialfirmen von den Kommunen beauftragt werden. Die Feuerwehren sollen sich raushalten – Vietze und Gräss sind sich in diesem Punkt einig. Daher entwickelt das Innenministerium in Mainz derzeit gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Kreisfeuerwehrinspekteure (AGKFI) und den kommunalen Spitzenverbänden einen Richtlinienkatalog für die Reinigung von Ölspuren. Gräss: „Darin legen wir von der ersten Sicherung bis zur Endreinigung künftig alle Schritte fest. Handlungsanweisungen im Verbund verschiedener Stellen.“ So sollen Ölspuren optimal entfernt werden. Gräss rechnet damit, dass dieser Richtlinienkatalog allen betroffenen Stellen spätestens zum 1. März zur Verfügung stehen wird. (kf/tl)

Westerwälder Zeitung vom 27.12.2008, Seite 17.

Foto: Feuerwehr Dernbach